Voraussetzungen

Der Bewerber eines Bodenseeschifferpatents:

Muss ein bestimmtes  Mindestalter erreicht haben

        • 18 Jahre für die Kategorie A = Motorboote
        • 14 Jahre für die Kategorie D = Segelboote

körperlich und geistig zum Schiffsführer geeignet sein, insbesondere ein ausreichendes
Hör-, Seh-, und Farbunterscheidungsvermögen besitzen. Hierfür ist ein amts-, oder fachärztliches Zeugnis vorzulegen (Kosten ca. 25.- Euro).

Grund-, Schnuppersegelkurse:

Können ab einem Alter von 12 Jahren belegt werden.

Kindersegelkurse:

Können ab einem Alter von 7 Jahren belegt werden.

Das Skipper-Training:
setzt voraus, dass Sie bereits das Bodenschifferpatent (A+D) besitzen.