Der Bewerber eines Bodenseeschifferpatents:
Muss ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben
- 18 Jahre für die Kategorie A = Motorboote
- 14 Jahre für die Kategorie D = Segelboote
körperlich und geistig zum Schiffsführer geeignet sein, insbesondere ein ausreichendes
Hör-, Seh-, und Farbunterscheidungsvermögen besitzen. Hierfür ist ein amts-, oder fachärztliches Zeugnis vorzulegen (Kosten ca. 25.- Euro).
Grund-, Schnuppersegelkurse:
Können ab einem Alter von 12 Jahren belegt werden.
Kindersegelkurse:
Können ab einem Alter von 7 Jahren belegt werden.
Das Skipper-Training:
setzt voraus, dass Sie bereits das Bodenschifferpatent (A+D) besitzen.